Anwendungsfeldern von feinkörnigen Böden für industrielle Zwecke und den dazugehörigen Regelwerken
Hintergrund
Boden ist eine nicht erneuerbare bzw. sich nur sehr langsam erneuerbare Ressource und besitzt daher einen hohen ökologischen, sowie ökonomischen Wert. Allerdings kann Boden durch Verunreinigungen zum Teil stark in seiner Wiederverwendung eingeschränkt werden.
Der Schwerpunkt der Recherche dieser Ausarbeitung liegt auf feinkörnigem Material, des Korngrößenbereiches 0,1 – 0,001 mm. Im Gegensatz zu den grobkörnigeren Fraktionen besitzt ein solcher feinkörniger Boden Eigenschaften, die eine Wiederverwendung oder eine Verwertung zusätzlich erschweren.
Eine Wiederverwendung und Verwertung muss immer unter der Betrachtung der rechtlichen Grundlagen erfolgen, aus denen auf einen potenziellen Einsatzbereich geschlossen wird. Es existiert eine Vielzahl solcher Regelwerke, Normen und Empfehlungen, die für eine Wiederverwendung und Verwertung herangezogen werden können bzw. müssen. Für die verschiedenen Bereiche einer Wiederverwendung und Verwertung wird in dieser Arbeit auf einzelne Normen und Richtlinien eingegangen und die Möglichkeiten und Einschränkungen aufgezeigt.
Feinkörnige Materialien besitzen aufgrund ihres ausgeprägten Wasserbindevermögens eine geringe Tragfähigkeit und eine hohe Frostempfindlichkeit. Diese Eigenschaften erschweren die Verwendung für bautechnische Zwecke. Allerdings können andere Eigenschaften, wie der charakteristischen Wasserundurchlässigkeit, gute Voraussetzungen in der Verwendung von flüssigkeitsdichtenden Einsatzgebieten, wie etwa dem Damm- und Deichbau bieten.
Weitere Anwendungsgebiete, die in dieser Ausarbeitung betrachtet werden und als potenzielles Einsatzgebiet relevant sind, sind der Einbau in Deponien, die Anwendung in Oberböden zur Bodenverbesserung, als Zusatzstoff in zement- und bitumenhaltigen Baustoffen, sowie die Verwendung in Produkten und Baustoffen, die in ihrer Herstellung einen thermischen Produktionsprozess durchlaufen.
Bearbeiter:
Greta Dierkes
Betreuer:
Tina Waldow, M.Sc.
1. Gutachter:
Prof. Dr. Norbert Meyer
2. Gutachter:
Dr. Ansgar Emersleben